Bleaching aus kosmetischen und ästhetischen Gründen?
Die früher oft gehörte Ablehnung beruhte vor allem auf gesundheitlichen Bedenken und dem Hinweis auf Unnatürlichkeit
Bei den „Scheuermitteln“, die früher oft zum Einsatz kamen, hatte dieses Argument auch sicherlich eine sehr vernünftige, und nachvollziehbare Begründung. Wenn die Zähne ihres Zahnschmelzes beraubt werden, schwindet ihre Widerstandskraft, sie werden anfällig für Karies, sind schmerzempfindlich und das für die Stabilität der Zähne und die Hygiene des gesamten Mundraumes so wichtige Zahnfleisch wird oft ebenso in Mitleidenschaft gezogen. Für manche billigen Bleichmittelchen aus dem Supermarkt gilt das auch heute noch - nicht jedoch für zahnärztliche Methoden.
Ein Bleaching beim Zahnarzt dient heute auf Umwegen sogar der Zahngesundheit: hartnäckige Beläge und Zahnstein, die die Putzen bereits widerstehen, werden im Zuge der Behandlung ebenfalls entfernt, die Zahnfleischsäume gereinigt, und kleine Läsionen im Zahn, die noch nicht schmerzen, prophylaktisch ebenfalls gleich verschlossen. Das Aufhellungsergebnis ist nach der Behandlung über den gesamten Zahnbogen hinweg gleichmäßig, und an den Zähnen ist mit Sicherheit kein Schaden entstanden.
Was die Unnatürlichkeit betrifft: möglicherweise bei billigen Bleichmitteln auch noch heute, wenn sie nicht an allen Stellen gleichmäßig auf den Zahn einwirken. Dann erkennt man das Ergebnis sofort als unprofessionelles Bleaching – und sehr ästhetisch ist das tatsächlich nicht. Bei Aufhellungen, die von Zahnärzten durchgeführt werden, sieht hingegen nichts unnatürlich aus – die gleichmäßige Aufhellung über den gesamten Zahnbogen hinweg, unter Vermeidung irgendwelcher chemisch radikalen Extreme, sieht absolut natürlich aus – und ist darüber hinaus auch noch dauerhaft: mit einigen Jahren kann man im Durchschnitt schon rechnen. Gegen die Ästhetik von strahlend weißen Zähnen kann man also heute ganz bestimmt nichts mehr vorbringen.
